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   BVerwG, 04.11.1988 - 5 B 159.88   

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BVerwG, 04.11.1988 - 5 B 159.88 (https://dejure.org/1988,20238)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1988 - 5 B 159.88 (https://dejure.org/1988,20238)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1988 - 5 B 159.88 (https://dejure.org/1988,20238)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 5 S 639/02

    Zulässigkeit städtebaulicher Folgekostenverträge im Rahmen einer Angebotsplanung

    Zu den nach § 62 Satz 2 LVwVfG auf öffentlich-rechtliche Verträge ergänzend anwendbaren Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehören insbesondere die Regeln über die Auslegung von Willenserklärungen bzw. von Verträgen in §§ 133, 157 BGB einschließlich der dazu entwickelten Grundsätze (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - 7 C 6.88 - BVerwGE 84, 236, u. v. 19.01.1990 - 4 C 21.89 - BVerwGE 84, 257; Beschl. v. 04.11.1988 - 5 B 159.88 - RdL 1989, 218), die als allgemeine bundesrechtliche Grundsätze ohnehin zu berücksichtigen sind (vgl. Bonk, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 62 RdNr. 29).
  • OVG Sachsen, 20.11.2020 - 7 C 21/17

    Verzicht; Geldabfindung, ; Planvereinbarung

    45 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegen die in § 54 Abs. 1 und § 56 Abs. 1 LwAnpG geregelten Voraussetzungen für die Einleitung eines Bodenordnungsverfahrens grundsätzlich vor, wenn eine Einigung durch eine teilweise oder vollständige Abfindung in Geld angestrebt wird, jedenfalls, wenn - wie hier - der Antrag auf Einleitung des Bodenordnungsverfahrens durch die Bauwerkseigentümerin (Beigeladene) gem. § 53 Abs. 1, § 54 Abs. 2 Satz 2 LwAnpG gestellt wurde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. November 1988 - 5 B 159.88 -, juris, Urt. v. 29. April 1998 - 11 C 6.97 -, juris - Rn. 23 und Urt. v. 9. Juli 1997 - 11 C 2.97 -, juris Rn. 36).
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